So läuft unser Schulalltag ab

1) Wir betreten die Klassen ab 7:30 Uhr mit Hausschuhen! Auch während des gesamten Schultages besteht Hausschuhpflicht!

2) Unser Schulhaus und das Schulgelände sind eine Handy freie Zone. Sie stören unsere Kommunikation und Konzentration. Ausnahme: Bis 7:30 in der Früh und in der Mittagspause. Bei Nichtbeachtung wird das Handy abgenommen und am selben Tag zurückgegeben.

3) Alle Unterrichtsstunden beginnen und enden pünktlich. Zu Unterrichtsbeginn liegen die benötigten Unterrichtsmaterialien bereit!

4) Kaugummis sind aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.

5) Toiletten sind kein Aufenthalts- und Jausenraum und werden sauber gehalten!

6) Pausen dienen der Erholung. Bei Schönwetter verbringen wir die Pause im Schulhof bzw. in der Aula. Der Jausen- und Getränkeautomat darf nur vor 7:45 Uhr, in der großen Pause und nach Unterrichtsende benützt werden.

7) Warme Getränke aus dem Automaten dürfen nur in der Aula getrunken werden.

8) Wir tragen keine Schirmkappen und Mützen aller Art im Schulgebäude.

9) Wir wissen, dass gefährliche Gegenstände (Messer, Feuerzeuge u. ä.) auf keinen Fall in die Schule gehören.

10) Das Fernbleiben vom Unterricht wird vom Erziehungsberechtigten telefonisch und schriftlich von der Direktion gemeldet

11) Das Verlassen des Schulgebäudes oder der Wechsel der Stockwerke sind nur mit Erlaubnis einer Lehrperson gestattet.

 

Ordnung im Schulhaus

1) Die Klasse ist unser Wohnraum, den wir sauber halten.

2) Wir gehen mit dem Mobiliar (Tische, Sessel, Schränke, Tafeln, u. ä.) Garderoben, sanitären Anlagen und Unterrichtsmitteln (Computeranlage, CD-Player, Wandkarten, Spiele, Werkzeug, Turngeräte u. ä.) pfleglich um! 

3) Der Umwelt zuliebe versuchen wir Müll zu vermeiden und helfen bei der Mülltrennung.

4) Das Öffnen der Fenster auf den Gängen ist nicht gestattet.

 

Verhaltensvereinbarungen

Jede Gemeinschaft braucht Regeln!

1) Wir sind freundlich, rücksichtsvoll, hilfsbereit und verletzen niemanden durch Auslachen, beleidigende Worte und Ausdrücke oder körperliche Gewalt. Wir gehen auf den anderen ein, nehmen ihn ernst und beziehen ihn mit in die Gemeinschaft ein!

2) Im Umgang miteinander versuchen wir Konflikte gewaltfrei zu lösen.

3) Wir gehen mit dem Eigentum anderer sorgfältig um, da wir auch unser Eigentum beschützt sehen wollen.

4) Wir beachten die vereinbarten Klassenregeln!

5) Wir verhalten uns höflich, freundlich, anständig und hilfsbereit gegenüber allen LehrerInnen, MitschülerInnen, dem Schulpersonal und Besuchern unserer Schule!

6) Mutwillige Sachbeschädigungen sind verboten und werden immer bei der Polizei angezeigt!

7) Rauchen im Schulhaus, am Sportplatz und am Schulgelände ist strengstens untersagt!

 

Wir halten uns an die vereinbarten Regeln!

Verstöße haben Konsequenzen!

Die Schulordnung gilt für das Schulgebäude, das Schulgelände, die Sportstätten und außerschulische Veranstaltungen.

SchulleiterIn:                                                   Elternvereinsobfrau:                                                                           SchulsprecherIn:

 

Pflichten der Schüler (SchUG § 43)

Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung und die Gemeinschaft der Klasse und Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 SchOG) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§17) zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung bzw. Hausordnung einzuhalten.

Pflichten der Erziehungsberechtigten (SchUG § 61)

Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie haben das Recht auf Anhörung sowie auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Sie sind verpflichtet, die Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers hinzuwirken sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft (§ 2) beizutragen.

Pflichten der Lehrer (SchUG § 17)

Der Lehrer hat in eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts- und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) zu erfüllen. In diesem Sinne und entsprechend dem Lehrplan der betreffenden Schulart hat er unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schüler und der äußeren Gegebenheiten den Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes dem Stand der Wissenschaft entsprechend zu vermitteln, eine gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände anzustreben, den Unterricht anschaulich und gegenwartsbezogen zu gestalten, die Schüler zur Selbsttätigkeit und zur Mitarbeit in der Gemeinschaft anzuleiten, jeden Schüler nach Möglichkeit zu den seinen Anlagen entsprechenden besten Leistungen zu führen, durch geeignete Methoden und durch zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln den Ertrag des Unterrichtes als Grundlage weiterer Bildung zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Im Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen hat der Lehrer in eigenständiger und verantwortlicher Erziehungsarbeit die im § 2 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes grundgelegte Aufgabe zu erfüllen.

Die Schulordnung als PDF-Datei anschauen/herunterladen.